Zertifizierung

„Wir wissen, was wir machen“ und das können wir nachweisen.
Es ist uns wichtig, Ihnen als professioneller Partner entgegenzutreten. Hier einige unserer Zertifikate.“

Stets auf dem neusten Stand

Unserer Stärken

Nicht jeder darf Entkernungen durchführen, geschweige denn ein Abbruchunternehmen eröffnen.
Es gibt strenge gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Staatlich anerkannte Befähigungsnachweise und Sachkundeprüfungen sind die Basis für den profesionellen Umgang mit gefährlichen Stoffen, die überall im Bau- und Entkernungsbereich auftauchen.
Ebenfalls sind Entsorgungsnachweise gefordert, so daß der sichere Umgang mit möglichen Gefahrenquellen garantiert ist. Selbstverständlich verfügen wir über alle nötigen Nachweise.

Asbesthaltige Stoffe (TRGS 519 / 521)

Wir sind ein Unternehmen mit der Zulassung der TRGS 519 und TRGS 521 zum Rückbau von asbesthaltigen Stoffen.
Diese staatlichen Sachkundenachweise berechtigen uns auch mit Faserstäuben und Asbestprodukten umzugehen.
Das Gefahrenpotenzial von festgebundenen Asbestprodukten entsteht durch die Freisetzung von mikroskopischen Fasern.
Schon bei kleinen Beschädigungen entstehen enorme Mengen davon.
Solche gesundheitsgefährliche Stoffe treten oft an unvermuteter Stelle auf. Beispielsweise in Eternitbedachungen, Asbestzementen oder gar Blumenkästen aus diesem Material. Schwachgebundenen Asbest findet man unter anderem in Dämmstoffen, Bodenbelägen oder Brandschutzisolierungen.
Eine fachgerechte Demontage und Entsorgung schützt vor gesundheitlichen Schäden.

Gebäudeschadstoffe (BGR 128)

BGR 128 bezeichnet die Sachkundeprüfung zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen.
Das Zertifikat kann nur durch umfangreiche Lehrgänge erlangt werden und ist Kernausbildung für die Beurteilung von Gefahrstoffen und deren Gemische. Die analytische Voraussetzung also, um bauliche Gefahrenquellen überhaupt erkennen zu können. Daneben ist es der Nachweis der Kenntnisse über vorgeschriebene Schutzmaßnahmen und Unfallverhütungsvorschriften.
Die Prinzipien der Sicherheitsplanung und Betriebsunterweisung werden dabei ebenso berücksichtigt, wie berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit.
Das Thema Gebäudeentkernung und Sanierung ist also auch auf dieser Ebene sicherlich keine Aufgabe für ungeschultes Personal.

Gefahrstoffe und mehr

Unsere Mitarbeiter werden mindestens jährlich gemäß TRGS 555 geschult. Der technische Umgang mit Gefahrstoffen ist eine wichtige Voraussetzung für Abriß- und Entkernungsarbeiten.
Entkernung ist jedoch kein Lehrberuf. Dennoch bringen unsere Mitarbeiter eine Vielzahl von weiteren Qualifikationen mit. Vom ausgelernten Maurer, über Schlosser und Dachdecker, bis zu Zusatzfähigkeiten wie etwa der Schweißerschein.

Raum für Neues. So lautet die Philosophie, die unsere Arbeit beschreibt.

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